Das Landgericht Augsburg hat die Durchsuchung der Wohnung einer Mitarbeiterin des City Clubs im Anschluss an die Razzia Anfang des Jahres für rechtswidrig erklärt.
Rund 200 Polizist:innen verschafften sich am 31. Januar während eines „Day-Raves” gegen 20:40 Uhr gewaltsam Zutritt zu dem Club. Man vermutete, dass dort Betäubungsmittel im großen Stil gehandelt werden könnten. Dabei wurden rund 250 Besucher:innen sowie das komplette Team des Clubs über fünf Stunden lang festgehalten und durchsucht. Die Polizei beschlagnahmte Betäubungsmittel im niedrigen Grammbereich und nahm 17 Besucher:innen des Clubs fest. Nachdem Betreiber:innen, linke Gruppen und Vertreter:innen der Politik den Einsatz scharf kritisierten, wurden fünf Monate später 19 Wohnungen von Gästen und Mitarbeitenden des Clubs durchsucht. Das Landgericht Augsburg erklärt die Hausdurchsuchung bei einer Mitarbeiterin des Clubs nun für rechtswidrig.
Das Landgericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Betroffene. Auslöser für die Durchsuchung der Wohnung waren nach Angaben des Landgerichts die Betäubungsmittel, die bei der Razzia in einem Nebenraum gefunden wurden. Die Polizei ging davon aus, dass der betreffende Raum nicht öffentlich war und die Gegenstände dort den Mitarbeitenden des Clubs zugeordnet werden können.
Hier widerspricht das Gericht: Der betreffende Raum sei nicht ausschließlich für Mitarbeitende zugänglich gewesen, eine genaue Zuordnung sei daher unmöglich. Insofern war die Hausdurchsuchung rechtswidrig. Die Mitarbeiterin und betroffenen Gäste waren vor der Entscheidung des Landgerichts gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg juristisch vorgegangen.
Der City Club sieht die Entscheidung des Landgerichts als Bestätigung der bisherigen Kritik an den Maßnahmen und stellt die Sorgfalt der Ermittlungen infrage. Der schwerwiegende Verdacht auf „Drogenhandel im großen Stil” habe sich, angesichts der bei der Razzia sichergestellten überschaubaren Mengen von Drogen, widerlegt. Auch wird insbesondere die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens mit rund 200 eingesetzten Beamt:innen und der dafür verwendeten Steuergelder hinterfragt. So wurden, laut Angabe des Clubs, Türen mit Rammböcken aufgebrochen, obwohl man den Beamt:innen Schlüssel angeboten habe. Dabei betont der Club, dass eine Null-Toleranz-Politik gelebt werde und Konsument:innen sowie Dealer:innen „sofort rausfliegen und Hausverbot erhalten”.
Der City Club äußert sich auch zu seiner Zukunft. „Auf keinen Fall”, würde man dicht machen heißt es im FAQ zur Razzia. „Wir lassen uns nicht unterkriegen. Wir machen weiter – als Ort für Kultur und Austausch. Danke für den krassen Support aus der Stadt, von Politiker*innen und der ganzen Szene!”







