Ende Januar kam es bei einer Durchsuchung des City Clubs in Augsburg zu einer Razzia. Dabei wurden nicht nur die Räumlichkeiten des Clubs kontrolliert, sondern auch alle anwesenden Gäste.
Insgesamt wurden 170 Gramm an illegalen Substanzen festgestellt. Die Betroffenen kritisieren die Maßnahmen als unverhältnismäßig: Die Polizei stellte nicht nur ihre Personalien fest, sondern durchsuchte viele Gäste auch im Intimbereich nach Drogen. Vier der betroffenen Personen haben nun Klage eingereicht, weil nur ein Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten des Clubs vorlag, nicht für dessen Gäste.
Große Kritik an dem Einsatz gab es auch aufgrund der hohen Anzahl von durchsuchten Gästen an jenem Abend. Weil ein Großteil der 263 Personen sich noch dazu bis auf die Unterwäsche entkleiden musste, werden Stimmen lauter, die von Unverhältnismäßigkeit sprechen. Die Beamt:innen stützen sich bei der Personenkontrolle auf das sogenannte Polizeiaufgabengesetz (PAG), das ihnen weitreichende Befugnisse einräumt.
Expert:innen sind sich uneins, ob der Bezug auf das PAG rechtens ist: Der Strafrechtler Prof. Henning Müller von der Universität Regensburg verweist darauf, dass „eine Durchsuchung nicht gleich rechtswidrig sei, nur weil sich ein Verdacht nicht bestätige. Die Polizei sei im konkreten Fall nicht verpflichtet, ihre Verdachtsmomente zu benennen”, so Müller gegenüber dem BR.
Prof. Mark Zöller, Strafrechtler an der LMU München, hingegen argumentiert, dass die Betroffenen nur dann hätten durchsucht werden dürfen, wenn dadurch eine bevorstehende Straftat verhindert wird. Seiner Meinung nach dürfe die Polizei nicht „einfach drauflos suchen, in der Hoffnung, schon irgendetwas Belastendes zu finden”. Zöller gehört seit Jahren zu den Kritikern des PAG.
Nun prüft das Verwaltungsgericht Augsburg, ob das Vorgehen in den Einzelfällen der vier Kläger:innen rechtmäßig war. Weitere Betroffene kündigten an, rechtlich gegen den Grundrechtseingriff vorgehen zu wollen.
Noch ein weiterer Umstand der Untersuchung ist umstritten: Die Polizei untersuchte auch die Räume des angrenzenden Theaters theter ensemble, obwohl für diese offenbar kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Die Beamt:innen brachen die Eingangstür auf und beschädigten teilweise das Inventar. Die Polizei argumentiert mit Gefahr im Verzug. Das theter ensemble fordert nun Schadensersatz und eine transparente Aufarbeitung des Polizeieinsatzes.
Die Polizei ermittelt derweil weiter: Inzwischen wurden 68 Ermittlungsverfahren eingeleitet, wobei sich 21 Strafanträge gegen namentlich bekannte Personen richten. Für eine Streetworkerin liegt die Menge der sichergestellten Substanzen im Bereich des Eigenbedarfs.
Eine Übersicht zu den Geschehnissen findet ihr hier, unser Interview zum Vorfall mit einem Mitglied des City-Club-Kollektivs hier.







