Am Montagabend haben sich rund 80 bis 100 Menschen vor dem Görlitzer Park versammelt, um die vorübergehende nächtliche Wiedereröffnung des Parks zu feiern. Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, die nächtliche Schließung zunächst auszusetzen.
Auslöser war eine Klage von Anwohner:innen und der Initiative „Görli zaunfrei” gegen den Berliner Senat. Dieser hatte bereits im Februar per Allgemeinverfügung eine nächtliche Schließung des Parks beschlossen. Hintergrund waren langjährige Debatten über Sicherheit und Kriminalität im Görlitzer Park. Ziel der Maßnahme war es laut Senat, Sicherheit und Sauberkeit im Park und seinem Umfeld zu verbessern sowie Betäubungsmittelkriminalität und damit verbundene Straftaten einzudämmen. Dafür wurden 16 Eingangstore errichtet, die seit dem 1. März täglich ab 22 Uhr geschlossen wurden. Eine Ausnahme bildete der 1. Mai: In der Nacht vom 1. auf den 2. Mai blieb der Görlitzer Park geöffnet. Im Rahmen der jährlichen Demonstrationen fand dort der Demo-Rave „Free Görli (Rave against the Zaun)” statt.
Kritiker:innen bemängelten, die bisherige Schließungs-Maßnahme führe lediglich zu einer Verlagerung der Kriminalität in angrenzende Wohngebiete. Zudem stellten sie die Zuständigkeit des Senats infrage, da Grünanlagen grundsätzlich in der Verantwortung der Bezirke liegen. Auch die Datengrundlage für die Einstufung des Parks als kriminalitätsbelasteter Ort wird angezweifelt.
Das Verwaltungsgericht kam nun im Eilverfahren zu der Einschätzung, dass die Klage gegen die Schließung Erfolg haben könnte. Daher darf die Allgemeinverfügung vorerst nicht angewendet werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus und soll im Hauptsacheverfahren getroffen werden.
Der Senat kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Ob dieser Schritt erfolgt, wird derzeit geprüft. Die nächtliche Öffnung des Parks bleibt damit vorläufig bestehen.







