Was bereits Anfang des Jahres von der Berliner Landesregierung angekündigt wurde, ist künftig Gesetz: Die Außengastronomie in der Hauptstadt darf nach einem Beschluss des Abgeordnetenhauses ab Beginn des nächsten Jahres länger öffnen – Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr, Freitag und Samstag bis Mitternacht.
Die Regelung gilt explizit nur für sogenannte „Ausgehviertel”. Als potenzielle Beispiele nannte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) etwa die Kastanienallee in Prenzlauer Berg, den Winterfeldtplatz in Schöneberg und die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain. Die tatsächlichen Gebiete könnten im nächsten halben Jahr von den Bezirken festgelegt werden.
Anwohner:innen, die um ihre Nachtruhe fürchten, versuchte Giffey zu beruhigen: Ihr Recht auf Lärmschutz würde weiterhin gelten, das Gesetz sei als „Vertrauensvorschuss” für die Gastronomie zu begreifen, die man entlasten wolle. Genehmigungen für Restaurants, Cafés und Bars könnten auch wieder entzogen werden.
Als weitere Erleichterung für angehende Wirte ist die Vereinfachung der Gründung einer Bar oder eines Restaurants Teil des Beschlusses: Gastwirte sollen künftig keine aufwendigen Verfahren mehr durchlaufen müssen, bürokratische Prozesse würden auf ein „notwendiges Maß” reduziert. „Wir wollen, dass jeder Mensch, der heute sagt, ich will eine Gaststätte aufmachen, nach sechs Wochen loslegen kann”, äußerte sich Giffey im März.
Die Wirtschaftssenatorin sprach in einem Interview bei radioeins von einem „hauptstadttauglichen Gaststättengesetz” im Vergleich zur bisherigen Regelung von 1971. Wie sich die Neuregelung auf den andauernden Konflikt zwischen Anwohner:innen und Gastronomie auswirken wird, bleibt abzuwarten.







