Das Verwaltungsgericht Köln hat das nächtliche Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz für rechtswidrig erklärt. Das Verbot, das an Wochenenden und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr galt, trat am 7. Februar in Kraft. Ursprünglich war der Start für den 1. Februar vorgesehen, wurde jedoch kurzfristig verschoben. Mit dem Verbot sollte die Nachtruhe der Anwohner:innen geschützt werden.
Gegen die Maßnahme hatten wiederum neun Anwohner:innen und ein Gastronomiebetrieb geklagt – mit Erfolg. „Es gibt mildere Maßnahmen, die weniger in die Rechte der Besucher des Platzes eingreifen”, so Lutz Marquardt von der IG Belgisches Viertel.
Das Gericht kritisierte, dass die Stadt Köln nicht sorgfältig geprüft habe, ob schonendere Maßnahmen zur gleichen Lärmreduzierung führen könnten. Für die lokale Gastronomie hatte das Verbot spürbare Folgen: Das Verweilverbot führte zu massiven Umsatzeinbußen.
Trotz des Urteils bleibt das Ordnungsamt auf dem Platz weiterhin präsent, um Lärmbelästigungen zu kontrollieren. Für das Kölner Nachtleben bedeutet die Entscheidung ein wichtiges Signal – nicht nur juristisch, auch für die Kulturszene im Gesamten.