Foto: Martin Fisch
Eine neue Senatsverordnung zum Brandschutz bedroht die Berliner Clubszene. Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern in baulich nicht genehmigten Räumen müssten demnach vorzeitig bei der Bauaufsichtsbehörde des Bezirks angemeldet werden – ein langwieriger Prozess für größere Partys, aber auch private Feiern.
Bislang erteilte das Bauamt Freigaben für mehrere Jahre. Katalin Gennburg, clubpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, meinte gegenüber dem Tagesspiegel, Berlin könne es sich im Zeitalter des Clubsterbens nicht leisten, Clubs wegzuregulieren. Die Befürchtung, dass die von der Bauaufsicht dann angeordneten Maßnahmen zu teuer und nur schwer umsetzbar wären, kommt auch von der Berliner Clubcommission.
Das Thema wurde auch dem Stattbad Wedding mit zum Verhängnis. Der Club musste 2015 seine Pforten schließen, nachdem er bei einer Brandschutzprüfung durchgefallen ist.
Trotz aller berechtigten Sorgen: Projekte wie der eine Million Euro schwere Lärmschutzfonds, der letztes Jahr vom Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt wurde, zeigen zumindest auch, dass die Berliner Stadtpolitik an anderer Stelle bemüht ist, das Nachtleben zu fördern.
Das Gesetz würde allerdings erst in Kraft treten, wenn Justiz- und Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt von den Grünen zustimmt.