Watergate (Foto: Wildtierreservat)
In einer Pressemitteilung kündigt der Berliner Senat am 10. Oktober in Kraft tretende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an. Diese haben Auswirkungen auf den herrschenden Kulturbetrieb.
Die bereits achte Änderung der dritten Verordnung zu SARS-CoV-2 hebt die Obergrenze für 2G-Veranstaltungen auf. Das bezieht sich also auf Teilnehmer*innen, die entweder genesen oder geimpft sind. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft wurden, können auf einen PCR-Test ausweichen. Für Veranstaltungspersonal gilt die 2G-Verordnung nur bei direktem Kontakt zu anderen Personen.
Klaus Lederer, scheidender Kultursenator Berlins, betont dennoch die Wichtigkeit der 3G-Regel für ein kulturelles Leben, das auch ungeimpfte Kinder mit einbezieht. Die 2G-Regel sei optional, bei maschineller Lüftung seien ohnehin bereits seit Juli volle Häuser möglich. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht am Samstag, den 9. Oktober, nähere Informationen dazu.