Hip-Hop-Produzent Moses Pelham konnte sich am Europäischen Gerichtshof gegen die Band Kraftwerk durchsetzen. Vor 30 Jahren hatten Kraftwerk Pelham verklagt, weil er eine zweisekündige Rythmus-Sequenz aus dem Stück „Metall auf Metall” für die Produktion von Sabrina Setlurs „Nur mir” sampelte.
Rechtlich stellt diese Nutzung eine „Pastiche” dar, eine Aneignung der Arbeit eines anderen Künstlers, die keine bloße Kopie ist. Im Urteil definiert der EuGH den Begriff der Pastiche nun genauer.
Unter anderem stellt er fest, dass eine Pastiche „Schöpfungen umfasst, die ein oder mehrere bestehende Werke anklingen lassen, sich dabei aber deutlich von ihnen unterscheiden und einige der urheberrechtlich geschützten charakteristischen Elemente dieser Werke – auch mittels Sampling – nutzen, um mit diesen Werken in einen künstlerischen oder kreativen Dialog zu treten, der als solcher erkennbar ist”, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.
„Dieser Dialog kann unterschiedliche Formen annehmen”, erklärt das Gericht weiter. „Insbesondere die einer offensichtlichen stilistischen Nachahmung dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humorvollen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen.”
Die EuGH-Entscheidung ist der Schlussakt eines langen Rechtsstreits, der bereits einige Instanzen durchlaufen hat. Auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg folgten fünf Bundesgerichtshof-Verfahren, drei Berufungsurteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts, zwei Verfahren des Bundesverfassungsgerichts und zum Abschluss zwei EuGH-Verfahren. Es ist damit der längste Urheberstreit in der Bundesrepublik Deutschland.
Von der Verteidigerseite äußerte sich Dr. Elisa Antz von Schalast Law zum Urteil. „Für die Musikwelt bedeutet das: Sampling als kreative Praxis, die seit Jahrzehnten Genres wie Hip-Hop, elektronische Musik und zeitgenössische Popmusik definiert, findet in der europäischen Pastiche-Schranke eine tragfähige rechtliche Grundlage”, heißt es in einer Pressemeldung.
„Künstlerinnen und Künstler können auf das kulturelle Erbe zurückgreifen, es verarbeiten und weiterentwickeln – ohne vorab definierte Schubladen bedienen zu müssen. Das verhindert, dass etablierte Rechteinhaber älterer Generationen mit urheberrechtlichen Mitteln die Weiterentwicklung musikalischer Stile blockieren und kulturelles Schaffen abschotten”, schreibt Antz weiter.







