Club(Foto: Alexander Popov)

Der Berliner Senat beschließt ab dem 10. Oktober eine nächtliche Sperrstunde. Demnach müssen alle Bars, Restaurants aber auch Geschäfte zwischen 23 und 6 Uhr schließen. Eine Ausnahme bilden Apotheken und Tankstellen; diese dürfen jedoch nachts keinen Alkohol verkaufen. 

Außerdem gelten neue Einschränkungen für private Feiern in geschlossenen Räumen. Künftig dürfen daran nur noch maximal zehn statt bisher 25 Personen teilnehmen. Auch der Aufenthalt im Freien wird massiv beschränkt. Hier dürfen sich von 23 Uhr bis 6 Uhr nur noch fünf Personen versammeln.

Der Bußgeldkatalog gegen Verstöße der neuen Corona-Maßnahmen wurde ebenfalls erhöht und es drohen empfindliche Strafen. Zusätzlich soll strikter gegen Geschäfte, die wiederholt gegen die neuen Regeln verstoßen, vorgegangen werden.  

Die Maßnahmen zielen vor allem auf private Feiern und illegale Partys ab, die die Berliner Behörden als Haupttreiber des Infektionsgeschehens sehen. Sie gelten ab Samstag, 0 Uhr und vorerst bis zum 31. Oktober. Der Senat kündigte auch eine mehrsprachige Informationskampagne an, um die Bürger*innen besser über die geltenden Vorschriften zu informieren. Auch den Gesundheitsbehörden wird mehr Personal für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt.

Für Bar- und Clubbesitzer*innen, die von den neuen Maßnahmen besonders betroffen sind, soll Hilfe organisiert werden, so Justizsenator Dirk Behrendt. Weitere Hilfen für Gastronomen erwähnte er nicht.

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