Der Deutsche Bundestag hat heute über eine Verschärfung des Strafgesetzbuches abgestimmt. Künftig soll der Einsatz von K.o.-Tropfen deutlich härter bestraft werden: Wer die Mittel heimlich verabreicht, um Opfer bei Raub- oder Sexualdelikten wehrlos zu machen, dem droht künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft anstatt wie bisher drei Jahren.
Damit schließt der Gesetzgeber eine juristische Lücke. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor entschieden, dass K.o.-Tropfen im Getränk rechtlich nicht als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft werden können, was bisher zu milderen Urteilen führte. Die Neuregelung stellt das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen nun ausdrücklich auf eine Stufe mit Taten, die mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen begangen werden.
Fachleute und Verbände betonen jedoch, dass höhere Haftstrafen allein keine ausreichende Maßnahme darstellen. Sie fordern vor allem einen sensibleren und besseren Umgang mit Betroffenen. Dazu gehört speziell geschultes Personal bei Polizei und Justiz sowie schnellere medizinische Tests zur Spurensicherung direkt nach einem Verdachtsfall.







