Anna von Hausswolff beim Donaufestival (Foto: Donaufestival)

Im Sommer 2017 will der 44-Jährige Nils Kratzer das Isarrauschen-Open-Air auf der Münchner Praterinsel besuchen, doch der Zutritt wird ihm aufgrund seines Alters verwehrt. Für ihn endet das Festival, bevor es überhaupt begonnen hatte, denn die Veranstaltung war nur für 18- bis 28-Jährige gedacht. Somit ist Kratzer zu alt. Kratzer, der von Beruf Rechtsanwalt ist, beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und klagt gegen den Veranstalter.

Schließlich dürften Besucher*innen mit dunkler Haut auch nicht aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert werden. Rund 1.000 Euro Entschädigung fordert Kratzer vom Veranstalter, doch er scheitert zunächst vor dem Münchener Landgericht. Nils Kratzer gibt jedoch nicht auf, und die Klage kommt vor den Bundesgerichtshof. Der vorsitzende Richter gibt den Veranstalter*innen nun Recht, mit der Begründung, dass in Hinsicht auf Ethnie und Herkunft von Gästen andere Maßstäbe gelten als für Altersgruppen. Zudem betont das Gericht, dass die Veranstaltung nie für ein allgemeines Publikum vorgesehen war. Anders sähe es dagegen etwa im öffentlichen Nahverkehr, bei größeren Konzerten oder Sportveranstaltungen aus.

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