Unsplash (Foto: Amer Miftari)

Seit Dienstag können Soloselbstständige ohne nennenswerte Fixkosten einen Antrag zur Neustarthilfe beantragen. Der einmalige Zuschuss in Höhe von maximal 7500 Euro soll Betroffenen mit massiven Umsatzeinbrüchen im ersten Halbjahr 2021 helfen.

Die Neustarthilfe beträgt in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Auch Musiker*innen und andere Künstler*innen, die nur kurzfristige Engagements und kurzbefristete Verträge haben, können diese beantragen.

Antragsteller*innen, die erst seit Ende 2019 selbstständig sind, können als Referenz entweder die durchschnittlichen Monatsumsätze der beiden Vorkrisen-Monate Januar und Februar 2020 oder des dritten Quartals 2020 angeben. Sollte sich zeigen, dass der Umsatzeinbruch während der Förderung teilweise geringer als 60 Prozent war, muss die Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden. 

Die Antragstellung erfolgt auf der IT-Plattform des BMWi. Ebenfalls verfügbar sind dort Fragen und Antworten rund um die Neustarthilfe.

Erst kürzlich kritisierte David Moufang, bekannt unter dem Namen DJ Move D in einem Interview, dass Künstler*innen und Soloselbstständige zu wenig Unterstützung in Deutschland bekommen.

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