Justita (Foto: William Cho)
Der Prozess um die Loveparade-Katastrophe in Duisburg endet womöglich ohne ein Urteil. Das Landgericht Duisburg hat in Anbetracht der Corona-Krise die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen und die Beteiligten aufgefordert, bis zum 20. April Stellung zu nehmen.
Wegen der Infektionsgefahr durch Covid-19 kann der Prozess derzeit nur eingeschränkt stattfinden. Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Erregers sei nicht absehbar, wann und wie die derzeit unterbrochene Hauptverhandlung fortgesetzt werden könne, so das Gericht. Demnach sei es unwahrscheinlich, dass überhaupt noch ein Urteil fällt; denn das müsste vor dem 27. Juli 2020 geschehen, danach sind die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung verjährt. Zudem sei die mögliche Schuld der drei angeklagten Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent derzeit als gering anzusehen. Vielmehr deutet das Gericht das tödliche Gedränge als „multikausales Geschehen”. Vereinfacht ausgedrückt: Die Anzahl der Mitverantwortlichen ist so hoch, dass den Einzelnen keine Schuld trifft.
Infolge des Unglücks auf der Rampe des ehemaligen Güterbahnhofs von Duisburg kamen bei der Loveparade 2010 im Gedränge 21 Menschen ums Leben, mehr als 650 wurden verletzt. Der anschließende Prozess gilt als einer der umfangreichsten der Nachkriegszeit.