Das Fachgespräch zum Clubsterben im Bundestag am 12.02.2020 (Foto: Hanno Bruchmann/ Büro Caren Lay, MdB).
Das Thema Clubsterben hat es nun auch in den deutschen Bundestag geschafft. Am Mittwoch, 12. Februar, trafen sich im Berliner Paul-Löbe-Haus Abgeordnete des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen mit Vertreter*innen der Live Musik Kommission (kurz: LiveKomm), einem Zusammenschluss von 580 Clubs in ganz Deutschland. Zu den Clubvertreter*innen, die während dieses erstmaligen öffentlichen Fachgesprächs zu Wort kamen, zählten Steffen Kache, Vorstand der LiveKomm und Betreiber und Gründer der Distillery in Leipzig, Pamela Schobeß, Vorsitzende der Clubcommission Berlin und Betreiberin des Berliner Clubs Gretchen und Jakob Turtur, Clubbetreiber des mittlerweile geschlossenen Berliner Clubs Jonny Knüppel und ebenfalls im Vorstand der Clubcommission. Ihnen zur Seite standen Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hopp und Tine Fuchs als Vertreterin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Darüber hinaus waren Vertreter*innen sämtlicher im Bundestag vertretenen Parteien anwesend, also von CDU/CSU, SPD, den Grünen, der Linken, FDP und AfD.
Der Sitzung vorausgegangen waren Anträge der Fraktion der Linken („Clubsterben stoppen“ vom 17. Oktober 2019), der Grünen-Fraktion („Clubkultur erhalten – Clubs als Kulturorte anerkennen“ vom 13. November 2019) und zuletzt von der Fraktion der FDP („Die Blackbox-Clubszene – Kreativ und wirtschaftlich“ vom 29. Januar 2020). Auch wenn die jeweiligen Stoßrichtungen der Anträge parteigemäße Unterschiede aufwiesen, waren sich die Fraktionen in einem Punkt einig, der auch zum hauptsächlichen Diskussionsgegenstand der Sitzung wurde: die Forderung, Clubs endlich nicht mehr wie bislang rechtlich als Vergnügungsstätten zu verstehen, sondern sie als Kultureinrichtungen anzuerkennen.
Clubs: Inhaltlich diskreditiert und städtebaulich ausgegrenzt
Momentan stehen Clubs damit auf einer Ebene mit Spielhallen, Bordellen und Pornokinos – für Gretchenbetreiberin Pamela Schobeß „ein Schlag ins Gesicht”. Sie bezeichnete diese Zuschreibung in ihrem Eröffnungsstatement als nicht mehr zeitgemäß, besonders hinsichtlich der professionellen Organisation und kulturellen Kurator*innenarbeit, die Clubs heutzutage leisten. „Wie ein Damoklesschwert” schwebe der Begriff der „Vergnügungsstätte” über Clubbetreiber*innen, deren wertvolle Arbeit dadurch „inhaltlich diskreditiert und städtebaulich ausgegrenzt” werde.
Denn abgesehen vom schlechten Image, das Clubs durch diese Zuschreibung in der öffentlichen Wahrnehmung nach wie vor zukommt, gehe es auch um handfeste rechtliche Nachteile, wie Steffen Kache von der Leipziger Distillery darlegte. Anerkannte Kulturorte wie Opernhäuser und Theater ließen sich nicht durch Investor*innen mal eben so wegrationalisieren. Zudem unterliegen Kulturveranstaltungen nicht der normalen Umsatzsteuer von 19 Prozent, sondern dem ermäßigten Satz von sieben Prozent. Dieser gilt seit dem vielzitierten Berghain-Urteil von 2016 auch für den wohl bekanntesten Berliner Club, der damit zum Präzedenzfall wurde.
Jakob Turtur, ehemaliger Betreiber des mittlerweile geschlossenen Clubs Jonny Knüppel, kritisierte in seinem Plädoyer besonders die schwierige Ausgangslage für Clubs im innerstädtischen Bereich. Obwohl das Jonny Knüppel auch Lesungen, Konzerte und Theaterperformances veranstaltet hatte, wurde es wegen des Vorhandenseins einer Tanzfläche und dem Stattfinden von DJ-Veranstaltungen von der Stadt ebenfalls nur als Vergnügungsstätte eingestuft. Erst nachdem die Betreiber*innen die Größe der Tanzfläche auf 10 Prozent der Gesamtfläche verringert hätten – was für den Club auch mit einigem finanziellem Aufwand etwa für Brandschutzmaßnahmen und Architekten verbunden gewesen sei – seien sie als Kunst- und Kulturstätte anerkannt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Investor allerdings die Verlängerung des Mietvertrags bereits zurückgezogen. Das Gelände stehe seitdem leer.
„Die Bedingungen für innerstädtische Clubkultur sind absolut grenzwertig geworden.”
Jakob Turtur, Jonny Knüppel
„Die Bedingungen für innerstädtische Clubkultur sind absolut grenzwertig geworden”, so Turtur. Hohe Mieten und Genehmigungskosten seien kaum zu zahlen, zudem seien die Mietverträge oft jederzeit kündbar und werden nur jährlich verlängert, was Experimente und langfristige Investitionen, etwa in punkto Nachhatligkeit, riskant mache. Die zunehmende Verdrängung an den Stadtrand führe zudem zu einer „Kommerzialisierung und Mainstreamisierung” der Innenstädte.
Als Lösung wurde von den Clubvertreter*innen, wie auch von den Fraktionen der Linken, den Grünen und FDP eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgeschlagen, damit Clubs als „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke” neu eingeordnet werden können. Dies hätte auch zur Folge, dass Clubs – wie laut aktueller Rechtslage – nicht mehr nur regulär in Misch- und Kerngebieten eröffnen dürften, also Gebieten, in denen ohnehin Gewerbe angesiedelt ist. Die geltende Bauverordnung sei von 1958, kritisierte Turtur weiterhin, und plädierte für eine Aktualisierung. „Zwischen der Eröffnung der ersten deutschen Diskothek 1959 bis zu dem, was wir heute als Clubkultur bezeichnen liegen mehr als 60 Jahre”, so Turtur.
Reform des Gewerbemietrechts und Kulturschutzgebiete
Dennoch würde auch die Anerkennung als Kulturort nicht alle Verdrängungsprobleme lösen. Das Gewerbemietrecht erlaubt es privaten Investor*innen nach wie vor, Mietverträge fristlos zu kündigen oder Mieten zu erhöhen. Der Griessmuehle hätte der Status als Kulturstätte hinsichtlich ihrer Verdrängung wohl auch nicht geholfen. Pamela Schobeß vom Gretchen kritisierte neben der Planungsunsicherheit, die befristete Mietverträge mit sich bringen, auch das Problem, dass Clubs häufig keine Kredite für notwendige Investitionen gewährt würden, wenn sie keinen festen Mietvertrag haben. Dies führe dazu, dass Betreiber*innen oft ein erhöhtes privates Risiko tragen.
Die Grünen fordern daher eine Reform des Gewerbemietrechts. Ein Vorschlag der Linken ist es, sogenannte Kulturschutzgebiete zu schaffen, „um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen”, wie es in dem Antrag der Fraktion heißt. Laut Rechtsanwalt Hopp sei dies möglich, indem man etwas das Gesetz für Milieuschutz ausweite.
„Eine Koexistenz von Kunst, Kultur und Wohnen ist möglich, man muss es nur städtebaulich mitdenken.”
Pamela Schobeß, Gretchen
Pamela Schobeß begrüßte diesen Vorschlag und nannte das Kreuzberger Dragonerareal, auf dem ihr Club Gretchen steht, als positives Modellprojekt, das zeigt, dass es möglich ist, auch in innerstädtischen Lagen Kulturarbeit und Wohnen ohne Konflikte zusammenzuführen. „Eine Koexistenz von Kunst, Kultur und Wohnen ist möglich, man muss es nur städtebaulich mitdenken”, sagte sie im Ausschuss und verwies auf die berühmt gewordene „Kreuzberger Mischung”, die im 19. Jahrhundert Wohnen und Arbeiten näher zusammenbrachte.
Ungewöhnliche Schritte: Agent-Of-Change-Prinzip
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Thema Schallschutz. Gefordert wird eine bundesweite Unterstützung der Clubs, ähnlich des bereits in Berlin implementierten Modellprojekts, für das vom Senat Ende 2018 erstmalig Geld zur Verfügung gestellt wurde und für das für 2020 und 2021 eine Förderung von einer Million Euro eingeplant ist. Schwierig bleibt in dieser Überlegung die Frage der Zuständigkeit, da solche Projekte meist von den Ländern selbst und nicht vom Bund getragen werden können.
Viel diskutiert wurde die Einführung des so genannten „Agent of Change”-Prinzip, nach dem Investor*innen bereits beim Bau in der Nähe von schützenswerten Kultureinrichtungen selbst für angemessenen Schallschutz sorgen müssen. Die AfD kritisierte diesen Vorschlag, während die SPD-Fraktion dafür plädierte „ungewöhnliche Schritte” zu gehen. Als positives Beispiel wurde die Hafencity in Hamburg genannt, wo durch die Entwicklung eines speziellen „Hafencity-Fensters” passiver Lärmschutz für die Anwohner*innen in dem belebten Viertel gewährleistet wurde. Zentral sei dafür das Gelten des Innenlärmpegels – also der Pegel hinter dem geschlossenen Fenster – bei Bemessung der Lärmbelästigung für die Anwohner*innen.
Mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die auch nach einer längeren Ausführung über DJing als Kunstform von Pamela Schobeß den Unterschied zwischen einem Club und einer Diskothek nicht anerkennen wollte, ließ sich ein fraktionsübergreifendes Interesse daran feststellen, Clubkultur zu schützen. Inwiefern sich die Bundesregierung nach diesem insgesamt sehr harmonischen Fachgespräch nun dem Thema Clubsterben annehmen wird, bleibt abzuwarten.