Dieses Grundsatzurteil ist geradezu bahnbrechend für alle Musiker*innen, die Samples verwenden: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich für Sampling als Kulturtechnik ausgesprochen und mitgeteilt, dass Sampling zwar ein Eingriff in die Rechte der Urheber*innen darstellen kann. Die Nutzung und Weiterverarbeitung von Audio-Fragmenten könne aber legal sein, wenn diese verfremdet und nicht eindeutig hörbar wiederzuerkennen wären – und das auch ohne Zustimmung der Urheber*innen.
Hintergrund des Urteils war ein über zwanzig Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham. Dieser hatte 1998 für den Song „Nur Mir“ von Sabrina Setlur eine Zwei-Sekunden-Sequenz aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ gesamplet, ohne die offizielle Zustimmung der Band einzuholen. Die erste Verhandlung fand 1998 statt, 2004 wurde das erste Urteil gesprochen – zugunsten von Kraftwerk.
2016 entschied das Bundesverfassungsgericht den Fall „Kraftwerk vs. Pelham“ jedoch im Sinne der Kunstfreiheit. Begründung: Es dürfe keine „Verbotsmacht“ geben, mit der sich jegliche künstlerische Verwendung selbst kleinster Tonschnipsel verbieten ließe. Stattdessen befand das höchste deutsche Gericht, dass Sampling generell erlaubt sein müsse, notfalls gegen Bezahlung.
Das heutige Urteil zugunsten von Moses Pelham kann vor diesem Hintergrund als klarer Sieg für die Kunstfreiheit verstanden werden.
Auf deutscher Ebene, soweit so gut. Auf europäischer Ebene gab es bislang allerdings eigene, weitaus strengere Urheberrechtsregelungen, die keine Ausnahmen, wie die oben genannte, zuließen. Beim letzten Urteil 2018 war daher im Schlussantrag zu lesen, dass sich die EU-Richtlinien eher auf die Seite der Eigentumsgarantie beriefen und sich somit gegen das deutsche Urteil von 2016 stellten. Im ewigen Streit „Eigentumsgarantie vs. Kunstfreiheit“ sei demnach die Verbreitung von Werken mehr zu schützen, als der Erwerb der für die Produktion nötigen Mittel. Konkret hieß es im Schlussantrag 2018 außerdem: „Jeder Künstler muss sich mit den Bedingungen des Lebens in der Gesellschaft und des Marktes, auf dem er tätig ist, abfinden.”
Das heutige Urteil zugunsten von Moses Pelham kann vor diesem Hintergrund also als klarer Sieg für die Kunstfreiheit verstanden werden. Es dürfte außerdem richtungsweisend für kommende Sampling-Streitfälle sein.