Ein Wiener DJ, der wegen Vergewaltigung in einem Wiener Club bereits 2024 verurteilt wurde, muss nun deutlich länger ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Wien erhöhte die Haftstrafe auf drei Jahre. Ursprünglich sollte der 30-jährige Mann nur zehn Monate absitzen.
Der Hintergrund: Im Zuge der Social-Media-Kampagne #TechnoMeToo, in derem Rahmen mehrere Frauen über sexuelle Übergriffe in der Partyszene sprachen, wurden 2024 Vorwürfe gegen den Wiener DJ öffentlich. Eine 24-jährige Frau beschuldigte ihn, sie in einer Toilettenkabine vergewaltigt zu haben. Weitere Ermittlungen förderten zusätzliche Vorfälle zutage, bei denen der DJ Frauen gegen ihren Willen geküsst und berührt haben soll.
Vor Gericht wies der DJ die Anschuldigungen zunächst zurück und bezeichnete das Opfer als Lügnerin, indem er behauptete, alle Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Zudem unterstellte er der Frau, aus Rache gegen ihn vorzugehen. Doch während der Verhandlung und nach der Aussage des Opfers gestand er schließlich.
Ursprünglich wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt, davon 10 Monate ohne Bewährung, sowie zu einer Psychotherapie. Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, die Strafe auf drei Jahre Haft zu erhöhen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der DJ anfangs jegliche Schuld von sich wies und das Opfer verunglimpfte. Aufgrund dieses Verhaltens wurde sein spätes Geständnis nicht mehr als strafmildernder Umstand anerkannt.
Der Fall wurde durch die #TechnoMeToo-Bewegung bekannt. Unter dem Hashtag berichteten Frauen darüber, wie sie sexualisierte Gewalt in Wiener Clubs wahrnehmen.