XLR8R: US-amerikanisches Magazin stellt den Betrieb ein

Das renommierte US-amerikanische Musikmagazin XLR8R hat bekanntgegeben, den Betrieb seiner Plattform und seines Mitgliedschaftsservices auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die Ankündigung wurde am 11. Dezember veröffentlicht und markiert das vorläufige Ende einer über drei Jahrzehnte währenden Ära.

XLR8R wurde 1993 von Andrew Smith in Seattle als Fanzine gegründet. Wenig später verfügte man auch über Büros in San Francisco und New York City. Ursprünglich lag der Schwerpunkt von XLR8R auf elektronischer Musik, später berichtete das Magazin auch über Indie-Rock, Hip-Hop und Reggae sowie über mit der Musik verbundene Trends in den Bereichen Style, Kunst, Mode und Technologie.

Rapper KRS-One auf dem Cover einer Ausgabe von XR8R aus den Neunzigern (Foto: Unbekannt)

Die Printausgabe von XLR8R wurde zehnmal im Jahr veröffentlicht und international vertrieben. Zu den verschiedenen Sonderausgaben gehörte eine Ausgabe zum Thema Musiktechnologie, eine Best-of-Ausgabe zum Jahresende und jeweils eine gesamte Ausgabe, die der Musikszene einer bestimmten Stadt (etwa Berlin, San Francisco, Los Angeles, Chicago, New York City) gewidmet war. Abonnent:innen erhielten Incite, eine kostenlose monatliche CD mit Tracks, die von Redakteur:innen des Magazins handverlesen werden.

Ab 2007 startete XLR8R TV, ein wöchentliches Videoformat, das von Revision3 moderiert wurde. 2011 stellte XLR8R sein Printmagazin ein und wurde zu einer reinen Internetpublikation. Nach verschiedenen Übernahmen und einer Schrumpfung der Redaktion um 90 Prozent übernahm 2012 Buzz Media XLR8R.

Während die Website mit bestehenden und archivierten Inhalten weiterhin zugänglich bleibt, plant XLR8R eine Phase der Neuorientierung. Das Team will die Entwicklungen in der Musikindustrie analysieren und mögliche nächste Schritte für die Plattform ausloten. Der Abschied hinterlässt eine Lücke in der elektronischen Musikkultur – bleibt jedoch hoffnungsvoll: XLR8R möchte in neuer Form zurückkehren.

Hier geht es zum Statement.

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