Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben Berliner Techno ins Verzeichnis des immateriellen UNESCO-Kulturerbes aufgenommen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärte, dass der Auswahl der Neuzugänge – neben dem Hauptstadt-Techno etwa das Bergsteigen in Sachsen oder der Kirchseeoner Perchtenlauf – ein „erweiterter Kulturbegriff” zugrunde liege, der sich gegen die „absurde Trennung von E- und U-Kultur wendet”. Die Aufnahme der Berliner Technokultur mit Werten wie Vielfalt, Respekt und Offenheit sei dafür „bezeichnend”.
Mitverantwortlich für den Kulturerbe-Status ist die gemeinnützige GmbH Rave The Planet, deren Mitbegründer Dr. Motte dieses Ziel bereits 2020 formulierte. Die Aufnahme ins Verzeichnis könnte für die Berliner Szene diverse Vorteile bringen: Nicht nur das gesellschaftliche wie politische Ansehen dürfte steigen, auch staatliche Förderungen und Subventionen dürften leichter zugänglich werden.
Die deutsche UNESCO-Kommission definiert Berliner Technokultur „nicht nur [als] eine spezifische Musikstilrichtung, sondern auch [als] einen gelebten Gegenentwurf zu klassischen Praktiken des Musikhörens.” Die Musikrichtung habe „weite Teile der Stadt Berlin” geprägt.