Das Berghain im Sommer 2020 (Foto: Alexis Waltz)
Bund und Länder hatten am 16. Februar die Öffnung von Clubs ab dem 4. März beschlossen. Weiterhin wird aber eine 2G+-Regelung gelten.
Unter anderem hier liegt der Hund begraben: Wie genau der Berliner Senat die 2G+-Bedingungen für Tanzlustbarkeiten ausgestalten wird, ist noch nicht klar, auch weil der 2G+-Standard Abstand oder Maske implizieren kann. Diese Details sollen in einer Senatssitzung am 22. Februar beschlossen werden.
Ebenfalls relevant: Nachdem die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 19. März auslaufen, soll es weiterhin Basisschutzmaßnahmen geben, die die Länder umsetzen können. Bislang ist ebenfalls unklar, wie diese Basisschutzmaßnahmen aussehen sollen.
Die Berliner Clubcommission fordert diesbezüglich jedenfalls unmissverständlich: „Tanzen OHNE Abstand, OHNE Kapazitätsbeschränkungen und OHNE Maske.“