Lehmann Club in Stuttgart (Foto: Lehmann)

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz werden in Baden-Württemberg ab kommender Woche in einer neuen Corona-Verordnung umgesetzt. Laut SWR soll ab Montag, dem 16. August, in Innenräumen und bei Veranstaltungen die 3G-Regel gelten. Für Geimpfte, Genesene oder Getestete gibt es demnach dann keine Einschränkungen mehr, unabhängig von der jeweiligen Inzidenz im Landkreis. Mit der Einführung der 3G-Regel soll in Baden-Württemberg dann auch die Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl bei Veranstaltungen wegfallen. Laut Gesundheitsministerium können Clubs und Diskotheken wieder unter Vollauslastung öffnen.

Ungeimpfte werden bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs künftig einen PCR-Test benötigen. In der Innengastronomie, bei Friseur*innen sowie körpernahen Dienstleistungen sollen hingegen weiterhin Antigen-Schnelltests ausreichen. Ab dem 11. Oktober müssen Ungeimpfte jedoch selbst für die Corona-Tests aufkommen. Ausgenommen sind Kinder sowie Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

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