(Foto: Daniel Lonn)
Ab Freitag, dem 18. Juni, darf wieder draußen getanzt werden. Der Berliner Senat beschloss nun nach den ersten größeren Lockerungen Anfang des Monats, das Tanzverbot für Veranstaltungen im Außenbereich von Clubs aufzuheben. Wenn alle Besucher*innen einen tagesaktuellen negativen Test, einen Impfnachweis oder einen Nachweis zu einer überstandenen Infektion vorzeigen können, darf mit bis zu 250 Gästen ohne Abstand getanzt werden. Außerdem sind ab Freitag auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen im Freien und 250 in Innenräumen mit zugewiesenem Platz erlaubt. Zusätzlich entfällt das Ausschankverbot für Bars, Restaurants, Clubs und Spätis. Für Parks und Parkplätze gilt es allerdings weiterhin.