Kulturzentrum freiLand Potsdam (Foto: freiLand Potsdam)

Die Brandenburger Landesregierung hat angesichts sinkender Infektionszahlen weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. So wurden sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit sowie die Maskenpflicht im Freien und an Grundschulen aufgehoben. Das erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) laut RBB am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 20 seien laut Woidke Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Freien nicht mehr notwendig.

In geschlossenen öffentlichen Räumen wie Geschäften und im Nahverkehr wird die Maskenpflicht jedoch weiterhin gelten. Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt, wenn im Sitzen Abstand gehalten werden kann. Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Gästen seien daher wieder möglich. Sobald die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer Woche fünf Tage lang unter 20 liegt, entfällt auch die Testpflicht. Landesweit betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag 6,2. „Derzeit gilt diese Erleichterung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg”, sagte Woidke.

Allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Unabhängig von der Inzidenz gilt die Testpflicht weiterhin in Schulen, für Besucher*innen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, beim Kontaktsport sowie in Diskotheken und Clubs. Diskotheken und Tanz-Clubs können mit beschränkter Personenzahl und strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Die Umgangsverordnung, die die Maskenpflicht sowie Kontaktbeschränkungen im Freien aufhebt, tritt dank der guten Inzidenz-Werte bereits heute in Kraft.

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