Corona (Foto: unsplash)

In Deutschland sollen ab dem 2. November massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens, der Gastronomie und der Freizeit in Kraft treten. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel berät in der heutigen Videokonferenz mit den Ministerpräsident*innen der Länder über die weiteren Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19.

Laut einer Beschlussvorlage des Bundes soll der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes mit maximal 10 Personen gestattet sein. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Insgesamt solle die Bevölkerung angehalten werden, vom 4. November bis zum Ende des Monats die Kontakte zu anderen Menschen „auf ein absolutes Minimum zu beschränken”. Außerdem sollen sämtliche Gastronomiebetriebe, Bars und Kneipen in diesem Zeitraum geschlossen bleiben.

Ziel von Bund und Ländern sei es, „zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen” erforderlich seien. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können.”


In einer früheren Version dieses Beitrags war vom Einsetzen der Maßnahmen am 4. November die Rede. Nach der Konferenz zwischen Bund und Ländern wurde bekannt, dass das bereits zwei Tage früher, am 2. November, geschieht.

Vorheriger ArtikelMarlene Stark: Trackpremiere von „Meine Hand“
Nächster ArtikelAndré Hommen: Trackpremiere von „Cohesive (Robag Wruhme’s Bokkler Ludd NB)”