Festival (Foto: Presse)
Bei der letzten Bund-Länder-Konferenz haben Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder über die bisherigen Corona-Maßnahmen debattiert und einige Änderungen vorgenommen. Ab sofort ist für Personen, die sich weigern ihre Maske zu tragen, – Sachsen-Anhalt ausgenommen – ein Bußgeld fällig. Außerdem wurden die Regelungen für Reiserückkehrer*innen angepasst.
Für Clubs und Veranstalter*innen, für die es nicht möglich ist, eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregelungen zu gewährleisten, sowie alle Großveranstaltungen sieht es bis mindestens Ende des Jahres weiterhin schlecht aus – beide Formate bleiben untersagt. Auf eine exakte Personenzahl zur Definition von Großveranstaltungen konnten sich die Minister*innen nicht einigen. Das gilt auch für die allgemeinen Regeln zu privaten Veranstaltungen, weshalb diese von Ländern festgelegt werden und somit auch hier regional abweichen können.