An drei Tagen im Jahr darf bei Open-Air-Veranstaltungen in Berlin eine Stunde länger gefeiert werden. Die Änderungsverordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen wird an diesen Abenden vom Berliner Senat von 23 Uhr auf Mitternacht verlängert. Das gilt für den 30. April, also den Vorabend des 1. Mai, den 21. Juni (Fête de la Musique) und den 2. Oktober, Vorabend des Tags der Deutschen Einheit. Bei der Fête de la Musique muss der Folgetag allerdings ein Sonn- oder Feiertag sein, damit die Verordnung gilt.
Bislang waren offizielle Veranstaltungen im Freien an allen Wochentagen bis 23 Uhr gestattet, um „den Ruheschutzinteressen der von der Veranstaltung betroffenen Nachbarschaft gerecht zu werden”, so die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU) im oben verlinkten Artikel. Der 1. Mai und 3. Oktober haben für Berlin und ganz Deutschland „eine sehr besondere Bedeutung”, erklärt Bonde weiter.
„Berliner Nächte sind lang”, kommentiert Kultursenator Joe Chialo (CDU). „Ich freue mich sehr, dass die Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen künftig ermöglichen soll, dass wir die Zeit dieser Feste gebührend bis in die Nacht feiern können. Diese Feste sind ein fester Bestandteil unserer Berliner Kultur.”