Zürich (Foto: AngelaL_17)
In Zürich hat die Direktion der Justiz und des Inneren kürzlich mitgeteilt, dass Kulturschaffende bis Ende April ein monatliches Ersatzeinkommen von 3840 Franken erhalten sollen. Dies gilt auch rückwirkend für den Monat Dezember. Unter Kulturschaffende fallen alle Personen, die hauptberuflich in der Kultur tätig sind. Unternehmen wie Kinos und Clubbetreiber*innen werden von dem neuen Ansatz nicht abgedeckt, erhalten aber weiterhin finanzielle Unterstützung durch diverse andere Förderprogramme.
Das Grundeinkommen setzt sich aus 80 Prozent des angenommenen Schadens von 4800 Franken zusammen, abzüglich der Zahlungen, die die Kulturschaffenden bereits aus anderen Quellen bezogen haben. Die Regierungsrätin Jacqueline Fehr erklärt, dass diese Gelder durch den Kanton und Bund getragen werden und Grundlage des Covid-Gesetzes sind. Laut dem Schweizer Tagesanzeiger stehen für die Kulturunterstützung etwa 50 Millionen Franken zur Verfügung, die anhand der Gesuchseingänge auf einzelne Personen und Kulturunternehmen verteilt werden.
Diese überraschende Wendung ist laut Tagesanzeiger eine Folge der Korrektur durch den Bund vom 18. Dezember und der neuen Vorgaben an den Kanton, der für die Zahlungen „möglichst einfache Lösungen mit wenig administrativem Aufwand” finden sollte. Fehr kommentiert dies sichtlich erfreut: „Das haben wir nun getan”. Konkret: „Im Februar wird ein neues Formular aufgeschaltet, in dem die Kulturschaffenden einfach angeben können, wie viel sie eingenommen haben. Das wird dann von den 4800 Franken abgezogen. Danach werden diese achtzig Prozent berechnet und ausgezahlt.”