Tresor.West (Foto: Presse)

Die Coronaschutz-Regeln in Nordrhein-Westfalen sehen vor, dass bei einer stabilen 7-Tage-Landesinzidenz (Inzidenz: Zahl der Infektionen je 100.000 Einwohner*innen pro Woche) von unter 35 Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen dürfen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept seitens der Veranstalter*innen. Dieselben Rahmenbedingungen gelten auch für Musikfestivals, die bei den oben genannten Werten mit bis zu 1.000 Zuschauer*innen durchgeführt werden können, solange auch hier negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, veröffentlicht vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, möchte diese Lockerungen in einem dreistufigen Verfahren erreichen. Die Öffnung der Clubs und die Genehmigung von Musikfestivals erfolgt mit der letzten der drei Stufen, der Stufe 1.

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