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STREIT UM LADEGERÄT Kraftwerk verklagen Dresdner Start-up

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Kraftwerk ermöglicht es dir, deine eigene Energie mit einem kleinen, handlichen Gerät zu erzeugen“, heißt es in der Beschreibung des Crowd-Funding-Projekts, mit der das Start-up eZelleron auf Kickstarter mehr als 1,5 Millionen US-Dollar eingesammelt hat. „Es erzeugt soviel Energie, dass du dein iPhone, Tablet oder sogar deine GoPro-Kamera damit wochenlang aufladen kannst.“ Acht Jahre lang hat die Firma, die von Mitarbeitern des Fraunhofer-Instituts in Dresden gegründet wurde, an dem Gerät geforscht, das mit Hilfe der Brennstoffzellen-Technologie herkömmliche Ladegeräte ersetzen soll.

Dumm nur, dass es da noch diese Band gibt, die ebenfalls Kraftwerk heißt und zu den Pionieren der elektronischen Musik zählt. Deren Kopf und Gründungsmitglied Ralf Hütter findet die Namenwahl der Dresdener jedenfalls wenig lustig und will die Nutzung der Wortmarke durch die Firma, die auch einen Sitz in den USA hat, von einem amerikanischen Gericht verbieten lassen. Die Begründung? Mit dem Gerät können auch „tragbare Musikabspielgeräte“ aufgeladen werden, weshalb Konsumenten fälschlicherweise vermuten könnten, dass eine Verbindung zwischen der „berühmten elektronischen Musik-Band“ und dem Produkt besteht. So ist es in der Klageschrift zu lesen, die am Montag bei einem Bundesbezirksgericht in Delaware eingereicht wurde, und die der Hollywood Reporter aufgestöbert hat.

Neben der Begründung der Zivilklage erstaunt auch die riesige Menge an Produkten, für die sich Hütter in den USA den Markenschutz für Kraftwerk hat sichern lassen. In der Anklageschrift nimmt ihre Auflistung fast zwei ganze Seiten ein: Neben klassischen Merchandise-Produkten wie T-Shirts und Poster hält Hütter demnach auch die Markenrechte für Kraftwerk-Klopapier oder Kraftwerk-Einkaufstüten.

Dass Hütter das Start-up in den USA und nicht in Deutschland verklagt, ist dagegen kaum verwunderlich. Denn erstens lassen sich dort höhere Entschädigungszahlungen erstreiten und zweitens dürfte es in Deutschland schwerer sein, einen Richter davon zu überzeugen, dass eine Band den allgemein geläufigen Begriff für ein Elektrizitätswerk tragen darf, aber ein Brennstoffzellen-Ladegerät nicht.

 

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