Kowalski Club Stuttgart (Foto: Facebook Kowalski)

Erst vergangene Woche wurde auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen, dass ab Montag, den 16. August, Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg unter Einhaltung der 3G-Regel wieder öffnen dürfen. Damit soll auch die Begrenzung der Teilnehmer*innenzahl für Genesene, Geimpfte und Getestete bei Veranstaltungen wegfallen.

Zahlreiche Clubbetreiber*innen verkündeten angesichts der aktuellen Corona-Verordnung, ihre Clubs nicht zu öffnen, da durch die Maskenpflicht in Innenräumen das „Club-Feeling” verloren gehen würde. Deshalb lud das Gesundheitsministerium am Dienstag, den 17. August, Vertreter*innen der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gespräch ein. Laut einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums entfällt die Maskenpflicht auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich unter bestimmten Voraussetzungen.

Zu den Bedingungen gehört unter anderem, dass die Branche ein ausgefeiltes Hygienekonzept für die Clubs erstellt. In Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent. Neben der Registrierung über die Luca-App zur Kontaktpersonennachverfolgung unterstützen die Clubbetreiber*innen die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Infolge dessen wird es viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs geben. Gemeinsames Ziel ist es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwändige PCR-Test entfallen kann.

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