Club (Foto: Alexander Popov)

Der Berliner Senat beabsichtigt die vom Bund beschlossenen Soforthilfen bedarfsgerecht aufzustocken. Zu den 1,3 Milliarden Euro vom Bund kommen noch 525 Millionen Euro hinzu. Mit den Geldern soll auch das Berliner Kulturleben unterstützt werden.

Der Bund beschloss ein weiteres bundesweites Hilfsprogramm von 25 Milliarden Euro, von denen 1,3 Milliarden für Berlin bestimmt sind. In einer Senatssitzung am Freitag beschlossen die Abgeordneten, die Hilfsgelder um 500 Millionen aufzustocken. Zudem ermächtigte der Senat die Regierung, den Haushalt für Hilfsprogramme für das kommende Jahr um 25 Millionen zu erweitern. 

Die insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro, die dem Land Berlin für Hilfsprogramme nun zur Verfügung stehen, sollen je nach Bedarf eingesetzt werden. Eine Vorlage für die Verteilung des Geldes reichten Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD), Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen), und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer (Die Linke), ein. Der Senat beschloss letzten Freitag die Vorlage, die Zuzahlungen für kleine bis mittlere Unternehmen, bedürftige Studierende, Familien mit kleineren Kindern ohne Notbetreuung, den Bildungsbetrieb, soziale Einrichtungen und weitere vorsieht.

Kultursenator Dr. Klaus Lederer betonte noch die aktuell verzwickte Lage vieler Kulturschaffenden. Diese seien von der Pandemie besonders einschneidend betroffen, wären aber maßgeblich an der Attraktivität Berlins beteiligt. Der Senat sieht vor, 50 Millionen Euro für die Soforthilfen V und IV bereitzustellen, also für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Kultur- und Medienunternehmen ab zehn Beschäftigten. Kultureinrichtungen wie Clubs können von diesen Geldern profitieren. Hinzu kommen 90 Millionen Hilfsgelder für gewerbliche Pächter*innen bzw. Mieter*innen und rund 25 Millionen für Stipendienprogramme im Bereich Kultur sowie für künstlerische Projekte im Stadtraum. Vorsorglich wurden außerdem 130 Millionen Euro für Anträge auf Soforthilfen V und IV sowie für Stipendien beiseite gelegt. Von diesen Geldern sollen vor allem Unternehmen und Selbstständige profitieren, die von lang anhaltenden oder dauerhaften Schließungen betroffen sind.

Senator Lederer ist trotz der verheerenden Folgen der Corona-Pandemie für Kulturschaffende zufrieden mit dem Beschluss des Senats: „Der heutige Beschluss freut mich im Ergebnis sehr: Er hilft Betroffenen in ihrer unmittelbaren, schwierigen Situation effektiv und gewohnt schnell. Und er hilft so, das Überleben unserer einzigartigen kulturellen Vielfalt zu sichern.” Bereits im April verabschiedete der Senat ein 30 Millionen schweres Hilfspaket, von dem auch Clubs profitieren konnten.

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