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Geht es nach Friedrich Merz, könnten Dich am Eingang Deines Stammclubs bald Polizist*innen durchwinken – oder erkennungsdienstlich behandeln. Dieser Gedanke kam dem Kandidaten für den CDU-Vorsitz nirgendswo anders als in Berlin-Neukölln. Dort erklärte er: „In den Großstädten vor den Discos, vor allem an den Wochenenden, diese Türsteher-Szene, das ist der Schlüssel zur Eroberung von Stadtvierteln und zur Eroberung von kriminellen Strukturen, da fängt es an. Da müssen wir uns die Frage stellen, ob das nicht mehr Aufgabe der allgemeinen Polizei ist, als irgendwelcher Clans, die da ihre eigenen Strukturen schaffen.“

„Das kann man unter Klamauk verbuchen.“ Mit diesen Worten kommentiert Tom Schreiber, Fachmann der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus für Polizeithemen, Merz´ Vorschlag im Berliner Tagesspiegel. Dennoch macht Merz´ Idee mulmig. Denn das durch das Grundgesetz gewährte Hausrecht des Veranstalters würde so mehr oder weniger auf die Polizei übergehen. Und aus dem Nichts kommt eine solche Argumentation nicht. So gehört es zur Strategie des umstrittenen Bayrischen Polizeiaufgabengesetzes, der Polizei Ermittlungen zu gestatten, bevor eine Straftat stattgefunden hat. Dabei ist das Problem nicht von der Hand zu weisen: Auch aus der Technoszene ist bekannt, dass Veranstalter manchmal die Kontrolle über ihre Türsteher verlieren. Die Lösung ist aber nicht, den Clubbetreibern ihre Rechte zu nehmen, sondern das Nachtleben als Teil der Stadtgesellschaft zu stärken und – vor allem durch ein modernes Drogengesetz zu entkriminalisieren.

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