Die Berliner Außengastronomie soll in Zukunft etwas länger öffnen dürfen. Außerdem soll es im Rahmen einer Bürokratiereform möglich sein, innerhalb von vier Wochen ein neues Lokal zu eröffnen. Diese Maßnahmen sind Teil eines neuen Berliner Gaststättengesetzes, zu dem sich die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) in einem Interview im rbb-Inforadio geäußert hat. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Wenn es verabschiedet wird, dürfen Außenbereiche werktags bis 23 Uhr geöffnet bleiben, freitags, samstags sowie vor Feiertagen bis 24 Uhr. Hier orientiert man sich am Nachbarland Brandenburg. Bei Konflikten mit Anwohner:innen sollen jedoch weiterhin Einzelfallregelungen möglich sein, etwa bei nachgewiesenen Lärmbelästigungen.
„Das Thema Außengastronomie ist für uns sehr, sehr wichtig als Verbesserungsmöglichkeit für die Gastronomen in der Stadt”, betont Giffey in dem Interview. „Im Moment ist es ja so, dass Sie teilweise von einer Straßenseite zur anderen unterschiedliche Verfahrensweisen haben, je nach Bezirksgrenze”, erklärt sie weiter. Ein Kernpunkt des geplanten Gesetzes sind also einheitliche Regelungen für das gesamte Land Berlin. Die bisherige Gaststätten-Gesetzgebung „ist aus dem Jahr 1971 und ist wirklich nicht mehr hauptstadttauglich.”
Außerdem soll die Eröffnung eines Gastronomiebetriebs innerhalb von vier Wochen möglich sein – von der Entscheidung bis zum Betriebsstart. Dafür ist eine einzige digitale Gaststättenanzeige vorgesehen, die fünf Behördengänge ersetzt. Hier soll das Once-Only-Prinzip digital umgesetzt werden.
Zu weiteren geplanten Punkten gehört eine Verlängerung von Fristen bei der Zuverlässigkeitsprüfung, eine flexiblere Gestaltung der Toilettenregelung und die Aufhebung der IHK-Unterrichtungspflicht.







