Das Justizministerium (BMJV) will den Gebrauch von K.-O.-Tropfen zur Begehung von Straftaten wie sexuellen Übergriffen oder Raub stärker unter Strafe stellen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte den Gebrauch dieser Substanzen bei Vergewaltigungen „besonders perfide und gefährlich”.
Handlungsbedarf sieht das Ministerium aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letztes Jahr ordnete dieses K.-O.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug” im Sinne des Strafgesetzbuches ein. Daraus folgt bei ihrem Einsatz derzeit nur eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren, die Betäubung potenzieller Opfer gilt nicht als schwere Form des sexuellen Übergriffs. „Die geltende Rechtslage wird damit der besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von K.-O.-Tropfen ausgeht, nicht gerecht”, so das BMJV.
Aufmerksamkeit bekommt das Thema auch durch die Verhandlung des Falls Gisèle Pelicot vor einigen Monaten in Frankreich. Ihr Ex-Mann hatte sie über fast ein Jahrzehnt hinweg mit K.-O.-Tropfen betäubt und Dutzende Männer eingeladen, sie im bewusstlosen Zustand sexuell zu missbrauchen – alle Angeklagten wurden verurteilt.
Den Gesetzentwurf findet ihr hier, den Kontakt zu Beratungsstellen in Berlin hier.







