Das Verwaltungsgericht Berlin hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Vergabe von UKW-Frequenzen an den Berliner Techno-Sender 106.8 pure.fm rechtmäßig ist. Die erfolglose Klage ging vom jetzigen Sender auf der Berliner UKW-Frequenz 106,8 aus, dem JazzRadio Berlin. Dieser prüft aktuell eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. „Wir besprechen unsere nächsten Schritte mit unseren Anwälten. Wir leben, um weiterzukämpfen”, sagte Geschäftsführer Julian Allitt.
Die Vergabe von UKW-Frequenzen ist in Deutschland Sache der Bundesländer, in Berlin ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zuständig. Diese begründet den Wechsel der Frequenzlizenz mit dem höheren Beitrag zur programmlichen Vielfalt durch einen Techno-Sender und verwies auf das Jazz-Konkurrenzprogramm jazz fm, das im neuen Jahr auf anderen UKW-Frequenzen startet. An dieser Begründung konnte das Berliner Verwaltungsgericht nichts Unrechtmäßiges feststellen.
Das Programm 106.8 pure.fm ist aktuell schon über den digitalen Verbreitungsweg DAB+ zu empfangen. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. Sie verschafft uns die notwendige Planungssicherheit, um unser neues Programm für Berlin und Brandenburg über UKW vorzubereiten”, sagt pure.fm-Geschäftsführer Matthias Kayales. Das JazzRadio Berlin wiederum ist seit vergangenen Mittwoch über DAB+ zu empfangen.
106.8 pure.fm spielt unter dem Claim „Der Soundtrack deines Lebens” eine breite Palette an elektronischer Tanzmusik. In den aktuellen Top 10 des Senders finden sich unter anderem Peggy Gou, Monolink und Fritz Kalkbrenner.







