Symbolbild Berliner Club (Foto: David Jackson on Unsplash)
Nach der Klage einer Betreiberin einer Diskothek hat das Berliner Verwaltungsgericht das Tanzverbot per Eilentscheidung aufgehoben. Nicht gilt dies allerdings für Ungeimpfte, da ein negativer Test nur eine Momentaufnahme darstelle. Zudem bestünde für diese Gruppe kein erhöhter Ansteckungsschutz oder ein Schutz vor schweren Verläufen. Die Infektiosität sei somit potenziell erhöht.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die überschaubaren Auswirkungen von Partys mit ausschließlich Genesenen und Geimpften in keinem angemessenen Verhältnis zu den Freiheitseinschränkungen der Berufsausübung der Betreiber*innen stünden. Der Beschluss kann noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.