Club (Foto: gbarkz on unsplash)
Die Berliner Senatsverwaltung für Europa und Kultur schickt die Corona-Hilfsgelder mit der Soforthilfe IV 2.0 in eine neue Runde. Kultur- und Medienunternehmen mit mindestens zwei Angestellten können die Soforthilfe beantragen. Die Antragstellung findet ausschließlich digital statt und es können bis zu 25.000 Euro beantragt werden, in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 500.000 Euro.
Das Programm läuft über die Investitionsbank Berlin, die Anträge vom 31. August bis zum 4. September entgegen nimmt. Für die Hilfsgelder berechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich mindestens zwei Beschäftigte in Vollzeit angestellt hatten, deren Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin liegt und die bei dem Berliner Finanzamt gemeldet sind. Durch das Raster fallen Unternehmen mit einem Umsatz über 10 Millionen Euro, Unternehmen, die bereits im letzten Jahr vor der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten waren und öffentliche Unternehmen. Ebenso ist eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass das betreffende Unternehmen – sofern möglich – die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen hat oder andere vom Bund oder Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen.
Die Hilfsgelder können nach Antragsgenehmigung für Betriebskosten sowie für den erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des betreffenden Unternehmens im September, Oktober und November diesen Jahres genutzt werden. So wie ihre Vorgänger kann auch die Soforthilfe IV 2.0 der Berliner Clubszene zugute kommen. Lest hier, wie sich Corona auf die Szene ausgewirkt hat und was die Soforthilfe bisher leisten konnte.