Loveparade-Mahnmal (Foto: Carschten)

Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 nach 184 Tagen eingestellt eingestellt. Damit endet einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit ohne Urteil. Bei dem Unglück vom 24. Juli 2010 waren in Duisburg 21 Menschen gestorben. Sie starben in einem Gedränge auf dem einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes. 650 Menschen wurden verletzt.

Bereits vor über einem Jahr wurden Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter ohne Auflagen eingestellt. Angeklagt wurden die Beteiligten auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Zusätzlich sollen sie schwere Planungsfehler begangen haben.

Zuletzt saßen noch drei leitende Mitarbeiter*innen des Loveparade-Veranstalters auf der Anklagebank. Das Gericht geht davon aus, dass die verbliebenen Angeklagten allenfalls eine geringe Schuld an der Massenpanik tragen. Außerdem hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft im April empfohlen den Prozess einzustellen. Begründet wurde dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli.

Die Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten zugestimmt. Angehörige einiger Todesopfer sprachen sich als Nebenkläger zwar gegen eine Einstellung des Prozesses aus, ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist unanfechtbar.

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