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GEMA Streit um Tarifreform beigelegt

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Foto: Ragnar Schmuck

Nach einer monatelangen Hängepartie ist der erbittert geführte Streit um die Reform der GEMA-Tarife für Veranstaltungen beigelegt. Die Musik-Verwertungsgesellschaft und ihr Verhandlungspartner, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, präsentierten gestern als Ergebnis ihrer Verhandlungen eine neue Tarifstruktur, die Clubs und Veranstalter wesentlich weniger stark belastet als im umstrittenen Entwurf von 2012 vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Tarifreform, die Erhöhungen der GEMA-Beiträge um bis zu 1.000 Prozent zur Folge gehabt hätte, hatte zu heftigen Protesten geführt und war im Frühjahr diesen Jahres von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt beanstandet worden.

Nach den neuen Tarifen, die ab 1. Januar 2014 gelten, erhöht sich der GEMA-Beitrag für die Musiknutzung in Clubs und Diskotheken linear entsprechend der Fläche des Veranstaltungsraums und der Höhe des Eintrittsgeldes. Nach Angaben der GEMA wird die Höhe der Lizenzgebühren, die sie kassiert, bei maximal 10 Prozent der Türeinnahmen gedeckelt. Zudem wird die Erhöhung nur schrittweise über acht Jahre hinweg bis zum 31. Dezember 2021 eingeführt. Laut der Bundesvereinigung der Musikveranstalter werden die Beiträge von Clubs mit zwei Veranstaltungstagen in der Woche am Ende dieser Einführungsphase zwischen 29 und 123 Prozent höher liegen. Für kleine Clubs und nicht kommerzielle Veranstaltungen würden die Beiträge sogar sinken. Zur genauen Berechnung der jeweiligen Abgabe stellt die GEMA auf ihrer Webseite einen Tarifrechner bereit.

Weiterhin bestehen bleibt die ebenfalls umstrittene DJ-Abgabe für die Wiedergabe von (digitalen) Tonträger-Kopien. Diese wurde früher von den Clubs als „Laptop-Zuschlag“ abgeführt und war in diesem Jahr als erstes Zugeständnis an die Veranstalter aus den Musiknutzungs-Tarifen ausgeklammert worden. Sie muss seitdem von den DJs selbst bezahlt werden.

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